Allgemeine Geschäftsbedingungen

BIOBEST GROUP NV | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Artikel 1: Definitionen
In den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") der Biobest Group NV ("Biobest" oder das "Unternehmen") haben die nachstehenden Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:
1.1 Biobest oder Gesellschaft: Biobest Group NV, mit eingetragenem Sitz in Ilse Velden 18, 2260 Westerlo - Oevel, Belgien, mit der Unternehmensregistrierungsnummer 0893.948.337, und ihre verbundenen Unternehmen wie unten definiert; 
1.2 Verbundene Unternehmen: in Bezug auf das Unternehmen jede natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt vom Unternehmen kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Unternehmen steht;
1.3 Kunde: die natürliche oder juristische Person, deren Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen, wie nachstehend definiert, vom Unternehmen angenommen wird;
1.4 Parteien: das Unternehmen und der Kunde;
1.5 Waren oder Produkte: alle Produkte, die das Unternehmen an den Kunden liefern wird oder geliefert hat; 
1.6 Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, die das Unternehmen für den Kunden erbringt oder erbracht hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung (unabhängig davon, ob in Verbindung mit dem Verkauf von Produkten), Leasing von Hummeln und Bereitstellung von "Software as a Service" (SaaS) für hochtechnologische integrierte Schädlingsbekämpfungsprodukte; 
1.7 Bestellung: die schriftliche oder elektronische Bestellung des Kunden für Produkte und/oder Dienstleistungen, einschließlich jeder Bestellung, die der Kunde online über die Biobest-Website aufgibt oder per E-Mail oder Fax übermittelt; 
1.8 Vertrag: jeder Vertrag über den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen an den Kunden, der sich aus einer bei Biobest aufgegebenen und von Biobest akzeptierten Bestellung ergibt; 
1.9 Insolvenzereignis: ein Insolvenzverfahren gemäß der Liste in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren; 
1.10 Warenzeichen: alle Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Logos, die auf den Produkten angezeigt werden, sowie alle Dokumente oder Websites, auf die verwiesen wird; 
1.11 Höhere Gewalt: jedes Ereignis oder jeder Umstand, das bzw. der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Biobest liegt und durch das bzw. den die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft unmöglich wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Explosionen, Überschwemmungen, Schnee und Frost, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Unfälle, Epidemien oder
Pandemien, Krieg und Kriegsgefahr, Terrorismus, Sabotage, innere Unruhen, Arbeitskämpfe oder -maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an notwendigen Materialien oder Vorräten, Strom- oder Wasserknappheit, Transportstörungen, Ausfall oder Verlust der Produktion oder der erwarteten Produktion von Produktionsanlagen, Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos, Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten oder Cyberangriffe oder andere behindernde Maßnahmen der zuständigen in- und ausländischen Behörden; 
1.12 Vertrauliche Informationen: jeder Vertrag und alle produkt- und dienstleistungsbezogenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Preisangaben, Ratschläge und Beschreibungen, die Biobest dem Kunden zur Verfügung stellt, unabhängig von der Form, in der diese Informationen bereitgestellt werden.

Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Auf alle Verhandlungen zwischen Biobest und dem Kunden finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Diese beziehen sich auf den Verkauf und die Lieferung sowohl von Produkten als auch von Dienstleistungen und umfassen alle Angebote, Mitteilungen, Auftragsbestätigungen, Verträge, Rechnungen und Tätigkeiten von Biobest. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde vorschlägt und die in einer Bestellung enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird oder die Biobest in anderer Form vorgelegt werden, gelten unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem diese zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen oder Änderungen des Kunden an Biobest übermittelt wurden, und unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Biobest dem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt hat, nur dann als anwendbar, wenn sie von Biobest ausdrücklich schriftlich angenommen wurden.
2.2 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang akzeptiert, wenn er zuvor einen Auftrag an Biobest erteilt hat oder wenn er Produkte und/oder Dienstleistungen von Biobest annimmt. 
2.3 Ein ordnungsgemäß ausgeführter Vertrag zwischen den Parteien ersetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diejenigen Gegenstände, für die ein solcher Vertrag ausdrücklich andere Bedingungen festlegt. Für alle anderen Punkte gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
2.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Biobest ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

Artikel 3: Angebote
3.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Erstellung eines Preisangebots, einer Preisliste oder sonstiger Informationen durch die Biobest nicht als Angebot der Biobest zum Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen gilt. Die von Biobest erstellten Preisangebote haben eine Gültigkeit von dreißig (30) Kalendertagen. Nur eine vom Kunden vorgelegte Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Eine Bestellung gilt jedoch erst dann als Vertrag, wenn und solange Biobest 
a. die Bestellung ausdrücklich schriftlich bestätigt oder 
b. mit der Ausführung der Bestellung beginnt.
3.2 Biobest behält sich das Recht vor, ohne Benachrichtigung des Kunden Änderungen an den Spezifikationen der Produkte und/oder Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um gesetzliche oder andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen, oder die die Leistung der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Ein vom Unternehmen angenommener Auftrag kann vom Kunden nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens storniert, geändert oder verschoben werden. Biobest hat Anspruch auf Entschädigung für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle eingesetzten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden und Ausgaben, die Biobest infolge einer Stornierung entstehen, und zwar in Höhe eines Betrags von mindestens fünf Prozent (5 %) bis zu höchstens einhundert Prozent (100 %) des Gesamtwerts eines stornierten Auftrags (wobei dieser Betrag, wie auch vom Kunden bestätigt, eine genaue vorherige Schätzung des Verlusts von Biobest darstellt). Biobest berechnet den Betrag der Entschädigung und teilt ihn dem Kunden so schnell wie möglich mit. 
3.4 Unter keinen Umständen kann ein Auftrag am Tag der Verpackung der Produkte geändert oder storniert werden. 

Artikel 4: Preis
4.1 Die von Biobest in einem Angebot genannten Preise sind stets Richtpreise, d.h. sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots verfügbaren Informationen. Infolgedessen unterliegen die angegebenen Preise den Schwankungen der Materialpreise, den Schwankungen der Tagespreise und den Marktschwankungen und werden nur als unverbindliche Richtwerte angegeben. Unrichtige, 
geänderte oder neue Informationen oder Umstände können kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung, Zahlungsaufschub oder Auflösung des Vertrags begründen.
4.2 Die von den Parteien im Vertrag vereinbarten Preise sind fest und unwiderruflich, es sei denn, der Vertrag definiert ausdrücklich die Umstände, die zu einer Preisänderung führen können, und bestimmt ausdrücklich die Art und Weise der Durchführung einer solchen Preisänderung. 
4.3 Die Preise sind in EURO angegeben. Alle Preise verstehen sich, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ausschließlich der Kosten für Transport und Lieferung ab Werk (EXW) Incoterms 2020. Alle Preise verstehen sich auch ausschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer (VAT), Umsatzsteuer, Gebrauchssteuer, Verbrauchssteuer und anderer zusätzlicher Steuern (mit Ausnahme 
von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Biobest basieren), die der Kunde an Biobest zu zahlen hat. Alle Steuern sind vom Kunden an Biobest zu zahlen, es sei denn, der Kunde legt Biobest eine gültige und von der zuständigen Steuerbehörde akzeptierte Freistellungsbescheinigung vor. Der Kunde hat alle Zahlungen an die Biobest ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten, die allein in seiner Verantwortung liegen. Alle Preise verstehen sich ausschließlich aller Einfuhrzölle und ähnlicher Abgaben, die Biobest in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen oder Satzungen erheben oder eintreiben kann. 

Artikel 5: Transport, Lieferung und Lieferfristen
5.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erfüllt das Unternehmen seine Verpflichtung zur Lieferung der Produkte, wenn es dem Kunden die Waren in den Räumlichkeiten des Unternehmens (d.h. in der Fabrik, im Lager usw.) gemäß EXW Incoterms 2020 zur Verfügung gestellt hat. 
5.2 Das Unternehmen unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Produkte rechtzeitig und sorgfältig und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit allen besonderen Bedingungen, die in den Vertrag mit dem Kunden aufgenommen wurden, zu liefern. Angegebene Liefertermine sind immer annähernd und indikativ, und Biobest haftet nicht für 
Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte, wie auch immer diese verursacht werden. Sofern nicht vorher schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, ist die Lieferzeit kein wesentliches Element des Vertrages, und eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung, einem Preisnachlass, einem Zahlungsaufschub oder einer Auflösung des Vertrages. Alle Produkte können von Biobest vor dem angegebenen Liefertermin geliefert werden. 
5.3 Für jede Lieferung gilt die in den Lieferpapieren (z.B. Packzettel oder Lieferschein) schriftlich festgelegte Menge der Produkte durch das Unternehmen oder seinen Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Versands ab dem Geschäftssitz des Unternehmens oder seines Auftragnehmers als schlüssiger Beweis für die beim Kunden eingegangene Menge, es sei denn, der Kunde kann schlüssig das Gegenteil beweisen. 
5.4 Nicht als Mängel gelten kleine und/oder unbedeutende Abweichungen in Bezug auf Menge, Qualität, Verpackung, Volumen und/oder andere ähnliche Angaben, die branchenüblich oder technisch unvermeidbar sind.
5.5 Der Kunde erklärt sich bereit, Teillieferungen der bestellten Produkte anzunehmen, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle der Annahme einer Teillieferung von bestellten Produkten stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Die Nichtlieferung eines oder mehrerer Produkte durch Biobest oder eine Reklamation des Kunden in Bezug auf ein oder 
mehrere Produkte berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags. 
5.6 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung von Produkten (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seines Vertragspartners verursacht wurde), es sei denn, der Kunde benachrichtigt den Spediteur der Produkte und das Unternehmen schriftlich innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Waren im normalen Geschäftsverlauf erhalten worden wären. 
5.7 Jegliche Haftung des Unternehmens für nicht gelieferte Produkte beschränkt sich auf die Lieferung der betreffenden Waren innerhalb einer angemessenen Frist oder auf die Ausstellung einer Gutschrift für jede für diese Waren ausgestellte Rechnung. 

Artikel 6: Eigentum und Risiko 
6.1 Das Risiko der Beschädigung, des Diebstahls oder des Verlusts der Produkte geht, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, gemäß EXW Incoterms 2020 auf den Kunden über. 
6.2 Das rechtliche und billige Recht auf und das Eigentum an den Produkten geht, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, erst dann auf den Kunden über, wenn das Unternehmen (i) alle ihm in Bezug auf die Waren geschuldeten Beträge und (ii) alle anderen Beträge, die der Kunde dem Unternehmen aus welchem Grund auch immer schuldet oder schulden wird, vollständig erhalten hat. 
Biobest ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das nationale Pfandregister einzutragen, sofern die fälligen Beträge (Hauptforderung, Kosten und Zinsen) vom Kunden nicht vollständig bezahlt wurden.

Artikel 7: Warnung
7.1 Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass der Handel mit und die Anwendung der Produkte ein hohes Maß an Überwachung und Fachwissen erfordern. Infolgedessen ist der Kunde verpflichtet, alle Anweisungen, Ratschläge und Handbücher zu befolgen, die Biobest in Bezug auf den Transport, die Platzierung, die Handhabung und die Fütterung der Produkte ausgearbeitet hat, um den Produkten die bestmöglichen Erfolgschancen bei der vorgesehenen Verwendung zu geben. Biobest behält sich das Recht vor, diese Anleitungen, Ratschläge und Handbücher nach eigenem Ermessen zu ändern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel für einige der Produkte schädlich sein kann, und sollte sich im Falle von Zweifeln über die Verträglichkeit von 
Schädlingsbekämpfungsmitteln mit den Produkten an seinen üblichen Ansprechpartner bei Biobest wenden. 
7.2 Der Kunde erklärt, dass er alle geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Handhabung, Lagerung und Anwendung der Produkte einhält. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass er die Produkte nicht für illegale oder unbefugte Zwecke oder unter Verstoß gegen geltendes nationales oder supranationales Recht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze über geistiges Eigentum, verwenden wird. Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über jeden Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften oder jede rechtswidrige, unbefugte Nutzung der Produkte durch Dritte zu informieren. 
7.3 Produkte, die einer behördlichen Zulassung als Pflanzenschutzmittel bedürfen (z.B. nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der Europäischen Union und nach ähnlichen Rechtsvorschriften in anderen Gebieten), dürfen nur von Personen verwendet werden, die im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich und hat darauf zu achten, dass er die Produkte nur an 
Personen liefert, die im Besitz einer solchen gültigen Lizenz für die Verwendung der Produkte sind, sei es durch Verkauf oder durch direkte Anwendung auf den Pflanzen. Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich über jede unbefugte Verwendung der Produkte durch Dritte zu informieren. 
7.4 Biobest ist jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Pflichten zu übertragen, es sei denn, Biobest hat dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nur in ihrer Originalverpackung weiterzuverkaufen und jede Umverpackung, Fraktionierung 
oder sonstige Veränderung der ursprünglichen Eigenschaften der Produkte zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, alle von Biobest erhaltenen Anweisungen, Richtlinien und Unterlagen an seine eigenen Kunden weiterzugeben. 
7.5 Der Kunde unterlässt das Reverse Engineering von Produkten oder Teilen von Produkten. Dazu gehört auch die Aufzucht oder Kultivierung von lebenden Organismen zu anderen als den vorgesehenen Zwecken.
7.6 Da die Ergebnisse der Bestäubung, der Befruchtung und der biologischen Schädlingsbekämpfung von einer Vielzahl von Umwelt- und technischen Bedingungen abhängen können, die sich der Kontrolle von Biobest entziehen, kann das Unternehmen keine Garantie für das Endergebnis der Operationen übernehmen, bei denen seine Produkte und/oder Dienstleistungen verwendet werden. 

Artikel 8: Qualität und Zulassung
8.1 Biobest garantiert, dass die Qualität aller ihrer Produkte und Dienstleistungen den Angaben auf dem Verpackungsetikett, dem Beipackzettel oder jeder anderen mit den Produkten und/oder Dienstleistungen gelieferten Dokumentation entspricht.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Produkte bei ihrer Ankunft und vor ihrer Inbetriebnahme sorgfältig auf sichtbare Mängel in Bezug auf Menge und Qualität zu prüfen. Zwischen dem Zeitpunkt des Eintreffens und der Inbetriebnahme sind die Produkte gemäß den Anweisungen auf den mit den Produkten gelieferten und von Biobest ergänzten Etiketten, Verpackungen und Anleitungsblättern sicher und sorgfältig zu lagern, so dass keine Schäden entstehen können. Nach der Inbetriebnahme oder auch nur teilweisen Inbetriebnahme der gelieferten Produkte wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte unwiderruflich und vollständig akzeptiert hat und anerkennt, dass die Waren frei von sichtbaren Mängeln oder Nichtkonformitäten sind. 
8.3 Das Unternehmen haftet nicht für einen Verstoß gegen die Garantie in Artikel 8.1, es sei denn:
8.3.1 bei sichtbaren Schäden oder Mängeln an den Produkten bei Versand (d.h. an den Versandkartons/Paletten): der Kunde zeigt den Schaden oder den Mangel schriftlich in den Lieferpapieren an und meldet dem Unternehmen anschließend den Schaden oder den Mangel vor 12 Uhr mittags (12:00) des Tages nach Erhalt der Produkte. 
8.3.2 bei sichtbaren Schäden oder Mängeln an den Produkten bei Erhalt (d.h. Abweichung von der Stückzahl): der Kunde (i) informiert das Unternehmen schriftlich per Einschreiben über den Schaden oder den Mangel innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erhalt der Produkte und (ii) gibt dem Unternehmen entweder eine angemessene Gelegenheit, die Waren nach Erhalt der Mitteilung zu 
untersuchen oder (auf Verlangen und Kosten des Unternehmens) sendet die Waren zur Untersuchung an den Sitz des Unternehmens zurück. Wenn der Kunde das Unternehmen nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Lieferdatum schriftlich per Einschreiben über die Ablehnung der Waren informiert, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren angenommen hat.
8.4 Wenn die Produkte in sichtbar beschädigtem oder mangelhaftem Zustand geliefert wurden, ersetzt das Unternehmen nach eigenem Ermessen entweder die betreffenden Produkte oder den beschädigten oder mangelhaften Teil davon oder erstattet den Preis der betreffenden Produkte zum anteiligen Satz des Vertrags. Auf Verlangen und auf Kosten des Unternehmens muss der Kunde die 
beschädigten oder mangelhaften Waren an den Sitz des Unternehmens zurücksenden. 
8.5 Reklamationen des Kunden über Qualitätsmängel der gelieferten Produkte müssen dem Unternehmen innerhalb einer Frist von fünf (5) Kalendertagen nach dem Datum der Entdeckung des Mangels oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Mangel hätte entdecken müssen, spätestens jedoch drei (3) Monate nach dem Datum der Lieferung der Produkte schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Wenn der gemeldete Qualitätsmangel von der Firma akzeptiert wird und vor dem Übergang des Schadensrisikos an den Produkten auf den Kunden aufgetreten ist, ist die Firma verpflichtet, die betreffenden Produkte zu ersetzen. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Ansprüche, die sich auf die Folgen des Qualitätsmangels der Produkte beziehen, insbesondere nicht für Schäden an Pflanzen, die durch Schädlinge entstanden sind. 
8.6 Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für das Endergebnis der Anwendung der Produkte auf die Pflanzen, da dieses Ergebnis von zahlreichen Umwelt- und technischen Bedingungen abhängen kann, die sich der Kontrolle von Biobest entziehen. Das Unternehmen bietet jedoch regelmäßig technische Beratung an, um den Kunden in die Lage zu versetzen, die Produkte im Rahmen eines 
integrierten Schädlingsbekämpfungsprogramms bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit Klausel 8.1 garantiert das Unternehmen die Qualität dieser Beratung und haftet nicht für eine Verletzung dieser Garantie. 
8.7 Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt und aus irgendeinem Grund die Gesamtnachfrage nach den Produkten das Gesamtangebot an Produkten übersteigen, das dem Unternehmen im Rahmen seiner üblichen Beschaffungsvereinbarungen zur Verfügung steht, werden die Produkte, die gemäß dem Vertrag zu liefern sind, in der Menge geliefert, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen zuteilt. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht vertragsbrüchig, fahrlässig oder anderweitig gegenüber dem Kunden haftbar, wenn die zugeteilte Menge geringer ist als die vom Kunden bestellte Menge. 

Artikel 9: Rechnungen und Zahlungsbedingungen 
9.1 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum in der Währung zu bezahlen, in der die Rechnung ausgestellt ist. Das zur Begleichung der Rechnung verwendete Zahlungssystem darf für das Unternehmen keine Kosten verursachen. Alle Zahlungen sind in voller Höhe und ohne Abzug von 
Aufrechnungsrechten oder Gegenforderungen zu leisten. 
9.2 Wenn der Kunde mit einer Zahlung aus dem Vertrag in Verzug gerät, ist Biobest berechtigt, eine oder alle der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
9.2.1 Durch schriftliche Mitteilung oder per E-Mail und ohne Haftung den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen, alle Produkte im Transport zu stoppen und alle Dienstleistungen einzustellen. 
9.2.2 Dem Kunden ohne weitere Ankündigung monatliche Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) auf jeden unbezahlten Betrag zu berechnen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Bei der Berechnung der Zinsen wird ein Teil des Monats als voller Monat betrachtet und zehn Prozent (10%) des gesamten unbezahlten Betrags, mit einem Mindestbetrag von einhundertfünfzig EURO (€150), werden zur 
Deckung der Inkassokosten hinzugerechnet, unbeschadet des Rechts, zusätzlichen Schadenersatz zu fordern. 
9.2.3 Fällige Beträge durch Ausstellung einer Gutschrift, eines Saldos oder einer anderen Verbindlichkeit von Biobest gegenüber dem Kunden zu begleichen.
9.3 Im Falle der Nichtzahlung erlöschen alle zulässigen Zahlungsarten und werden alle Rechnungen, auch wenn sie noch nicht fällig sind, fällig. In diesem Fall kann Biobest ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag einseitig und auf unbestimmte Zeit aussetzen, ohne dass der Kunde ein Recht auf Entschädigung hat.
9.4 Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Ausstellung und/oder Annahme von Wechseln oder anderen handelbaren Dokumenten bedeutet keine Novation und stellt keine Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Die Kosten für die Annahme von Schecks und Wechseln gehen stets zu Lasten des Kunden.

Artikel 10: Ausschluss und Begrenzung der Haftung 
10.1 In den nachstehenden Artikeln 10.2 bis 10.5 ist die gesamte Haftung des Unternehmens (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden für Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen den Parteien ergeben, geregelt. 
10.2 Alle anderen Garantien, Bedingungen und Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind, soweit gesetzlich zulässig, von dem Vertrag zwischen den Parteien ausgeschlossen. 
10.3 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung für die Verursachung von Todesfällen oder Personenschäden oder für Betrug oder arglistige Täuschung aus oder schränkt eine solche Haftung in Fällen ein, in denen es für das Unternehmen ungesetzlich wäre, seine Haftung auszuschließen oder auszuschließen zu versuchen. 
10.4 Vorbehaltlich der Bedingungen in Artikel 10.2 und 10.3:
10.4.1 ist die gesamte Haftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung, falscher Darstellung oder anderweitig, die sich aus der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrages ergibt, auf den Wert des Vertrages ohne Mehrwertsteuer beschränkt;
10.4.2 das Unternehmen haftet nicht für Fehlverhalten, außer in Fällen von Betrug oder vorsätzlicher Falschdarstellung, für indirekte, Folge-, Neben- oder Sonderverluste, -schäden, -kosten oder -ausgaben (unabhängig davon, ob das Unternehmen von solchen Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben in Kenntnis gesetzt wurde oder nicht) oder für Schadensersatzansprüche oder Folgeschäden, wie auch immer diese verursacht wurden (einschließlich, ohne Einschränkung, verursacht durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer), die aus oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen; und
10.4.3 die Firma haftet dem Kunden gegenüber nicht für Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Einnahmeverluste oder Wertminderung des Firmenwerts, wie auch immer verursacht (einschließlich, ohne Einschränkung, verursacht durch die Fahrlässigkeit der Firma oder ihrer Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer), die aus oder in Verbindung mit dem Vertrag 
entstehen.
10.5 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die durch gelieferte Produkte und/oder Dienstleistungen verursacht wurden oder anderweitig damit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkthaftungsansprüche gegen Biobest in ihrer Eigenschaft als Hersteller der Produkte, es sei denn, ein solcher Schaden wurde unmittelbar durch eine Verletzung des Vertrags oder durch vorsätzliches Fehlverhalten des Unternehmens verursacht.
10.6 Biobest haftet insbesondere nicht für Schäden an Personen, Tieren, Pflanzen oder Gegenständen innerhalb und/oder außerhalb der Gewächshäuser, Kulturen und/oder Anbauflächen, die durch Hummeln oder biologische Schädlingsbekämpfungsmittel oder andere von Biobest vertriebene Produkte verursacht werden, wenn die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und Maßnahmen nicht gemäß den Ratschlägen und der üblichen Vorsicht von Biobest getroffen werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer und alle anderen Personen, die möglicherweise mit den Produkten in Berührung kommen, darüber zu informieren, dass Stiche von Hummeln und/oder biologischen Bekämpfungsmitteln schwerwiegende Folgen für Menschen oder Tiere, die dafür empfänglich sind, haben können. Der Kunde sorgt dafür, dass die Gewächshäuser nicht von Personen betreten werden, die nicht über die damit verbundenen Gefahren aufgeklärt worden sind. 
10.7 Biobest lehnt jede Verantwortung für eine Verwendung ihrer Produkte ab, die von den Anweisungen auf dem Etikett der Produkte oder in den von Biobest zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen abweicht. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle von Zweifeln über die Verwendung der Produkte der Biobest stets den Rat der Biobest einzuholen, bevor er die Produkte verwendet.
10.8 Tritt die Biobest als Vermittler auf, so beschränkt sich die Garantie für die gelieferten Produkte auf die vom Lieferanten oder Hersteller gewährte Garantie. 

Artikel 11: Vertrauliche Informationen
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben und wird Biobest vorher mitgeteilt. Der Kunde verpflichtet sich ferner, den Zugang zu vertraulichen Informationen auf diejenigen seiner Mitarbeiter zu beschränken, die davon Kenntnis 
haben müssen und die einer schriftlichen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die mindestens das gleiche Schutzniveau für die vertraulichen Informationen bietet wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
11.2 Biobest verpflichtet sich, alle vom Kunden zur Verfügung gestellten sensiblen Informationen, die als "vertraulich", "geschützt" oder mit ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sind, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 
11.3 Nach Beendigung des Rechtsverhältnisses zwischen Biobest und dem Kunden gelten diese Geheimhaltungspflichten für einen weiteren Zeitraum von fünf (5) Jahren. 

Artikel 12: Geistiges Eigentum
12.1 Alle Patente, Geschmacksmuster, Marken, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte des Unternehmens, gleich welcher Art, in Bezug auf die Produkte, ihre Verpackung oder sonstiges mit den Produkten geliefertes Material bleiben das uneingeschränkte Eigentum des Unternehmens. 
12.2 Alle Warenzeichen sind eingetragene und nicht eingetragene Warenzeichen von Biobest oder von Dritten, die ihre Warenzeichen an Biobest lizenziert haben. Der Kunde darf ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Marken vervielfältigen, anzeigen oder anderweitig verwenden. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der Firma verwendeten Marken, Zeichen und sonstigen Hinweise zu verwenden, um seine Produkte von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden, es sei denn, er handelt mit den Produkten in ihrer Originalverpackung, auf der die Marken, Zeichen und sonstigen Hinweise von der Firma angebracht worden sind. Im Falle des Weiterverkaufs der Produkte wird diese Bestimmung auch dem Käufer des Kunden und allen nachfolgenden Käufern auferlegt. 
12.3 Der Kunde darf keine Markenzeichen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Firmen- oder Handelsnamen und -etiketten, Gepäckanhänger oder Hinweise auf geistige Eigentumsrechte jeglicher Art, die dem Unternehmen gehören) verändern oder von der Verpackung der Produkte entfernen, es sei denn, das Unternehmen hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder es ist anderweitig 
gesetzlich zulässig. 
12.4 Der Kunde erkennt an, dass jede von ihm vorgenommene Vermarktung der Produkte, bei der ein Etikett, eine Chargennummer, ein Gepäckanhänger oder ein Haltbarkeitsdatum unter Verstoß gegen diesen Artikel 12 entfernt, gelöscht oder verändert wird, eine schwerwiegende Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt. In diesem Fall trägt der Kunde alle sich daraus ergebenden rechtlichen, finanziellen und gerichtlichen Konsequenzen auf eigene Kosten und eigenes Risiko. 
12.5 Der Kunde unterlässt jede Verwendung der Produkte, die von dem auf dem Etikett, der Verpackung oder dem von Biobest zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationsmaterial angegebenen Verwendungszweck abweicht. Insbesondere unterlässt der Kunde jede Verwendung der Produkte, die darauf abzielt, das Herstellungsverfahren der Produkte zu kopieren oder die Produkte zu vervielfältigen. Dazu gehören unter anderem die Zucht von Hummeln oder anderen nützlichen Arthropoden zu Reproduktionszwecken, die Kultivierung von Mikroorganismen, die in einigen der Produkte enthalten sind, oder das Reverse Engineering von Produkten, die nicht lebende Wirkstoffe und andere Materialien enthalten. 
12.6 Der Kunde ist verpflichtet, die geistigen Eigentumsrechte von Biobest jederzeit zu respektieren und angemessene Anstrengungen zum Schutz dieser Rechte zu unternehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Biobest unverzüglich über jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Biobest durch Dritte zu informieren, von der er Kenntnis erlangt. 

Artikel 13: Beendigung 
13.1 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel der Biobest hat die Gesellschaft das Recht, den laufenden Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung oder nach einer Inverzugsetzung mit angemessener Nachfrist, falls diese noch wirksam ist, außergerichtlich schriftlich zu kündigen, ohne eine Entschädigung zu schulden, wenn:
13.1.1 der Kunde eine Forderung oder einen gerichtlichen Antrag in Bezug auf einen Ausgleich, einen Kompromiss, ein Moratorium, einen Plan oder eine andere ähnliche Vereinbarung mit seinen Gläubigern einreicht oder eine Versammlung zur Genehmigung dieser einberuft; 
13.1.2 das Gericht ernennt einen Verwalter;
13.1.3 der Kunde in Liquidation geht (unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige oder eine Zwangsliquidation handelt), oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag beim Gericht eingereicht wird, um den Kunden zu liquidieren;
13.1.4 ein Verfahren in Bezug auf die Zahlungsunfähigkeit oder mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden eingeleitet wird; 
13.1.5 der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht, sie einzustellen; 
13.1.6 ein Ereignis, das einem Insolvenzereignis ähnelt, in einer beliebigen Gerichtsbarkeit eintritt; 
13.1.7 das Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt Grund zu der Annahme hat, dass aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ein Insolvenzereignis eintreten wird; 
13.1.8 der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag oder aus einem anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nicht einhält oder erfüllt; oder
13.1.9 der Kunde eines der Produkte belastet oder in irgendeiner Weise in Anspruch nimmt, bevor das Eigentum daran auf den Kunden übergeht.

Artikel 14: Anwendbares Recht und Streitbeilegung 
14.1 Unbeschadet der belgischen Rechtsvorschriften über Rechtskonflikte gilt für den Vertrag, das Angebot, die Bestellungen, die Angebote, die Rechnungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse ausschließlich belgisches Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den Warenkauf ist ausgeschlossen.
14.2 Beide Parteien verpflichten sich, sich in angemessener Weise um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu bemühen, die sich aus dem Abschluss, der Gültigkeit, der Erfüllung und/oder der Beendigung des Vertrages ergeben oder damit zusammenhängen. Scheitern diese Bemühungen, so wenden sich die Parteien an die in Artikel 14.3 beschriebene Stelle.
14.3 Ausschließlich zuständig sind die für den Sitz von Biobest zuständigen Handelsgerichte. 

Artikel 15: Allgemeines
15.1 Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung für nichtig erklärt werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Teil dieser Bestimmungen. Beide Parteien werden in einem solchen Fall die für nichtig erklärte Bestimmung oder einen Teil einer solchen Bestimmung durch eine neue und gültige Bestimmung oder einen neuen und gültigen Teil einer solchen Bestimmung ersetzen, die der ursprünglichen Bedeutung der Parteien und des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so nahe wie möglich kommt.
15.2 Datenerhebung. Biobest ist berechtigt, Kundendaten, einschließlich personenbezogener Daten, zu erheben, zu speichern und zu nutzen, um die Vermarktung und den Verkauf der Produkte zu erleichtern. Der Kunde wird hiermit über diese Datenerhebung, über die Speicherung der Kundendaten während und bis zu fünf (5) Jahren nach dem Vertrag, über die Verwendung der Kundendaten für diese Zwecke und über das berechtigte Interesse des Unternehmens als Grundlage für die Datenerhebung und -speicherung informiert. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Biobest, unabhängig von seiner Funktion bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ("DSGVO") sowie alle anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der DSGVO einzuhalten. Für weitere Informationen verweist Biobest auf seine Datenschutzpolitik, die auf der Biobest-Website abrufbar ist: https://www.biobestgroup.com. Unbeschadet des Vorstehenden verpflichtet sich Biobest, ohne vorherige Zustimmung des Kunden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme seines IT-Lieferanten. Der Kunde ist sich ferner bewusst, dass diese Daten für die Übermittlung von Produkt- und Werbematerial an den Kunden per E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege verwendet werden, es sei denn, der Kunde teilt Biobest schriftlich mit, 
dass er kein solches Werbematerial erhalten möchte. Der Kunde hat das Recht, die ihn betreffenden Daten einzusehen und zu korrigieren. Im Falle eines Missbrauchs der personenbezogenen Daten kann sich der Kunde an Biobest wenden oder eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Datenschutzbehörde einreichen.
15.3 Verzicht. Das Versäumnis von Biobest, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf das Recht, diese oder eine andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags später durchzusetzen.
15.4 Höhere Gewalt. Biobest haftet dem Kunden gegenüber nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht wurde, und kann auch nicht als Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Vertrag angesehen werden. Im Falle von höherer Gewalt:
15.4.1 Biobest wird den Kunden so bald wie wirtschaftlich möglich von einem solchen Ereignis höherer Gewalt in Kenntnis setzen, wobei Biobest keine Haftung für das Unterlassen einer solchen Mitteilung übernimmt;
15.4.2 Die Leistungspflicht der Biobest wird für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt;
15.4.3 wird die Erfüllungsfrist für die Biobest um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verlängert;
15.4.4 jede Vertragspartei kann im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das länger als neunzig (90) aufeinanderfolgende Kalendertage andauert, durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei den Vertrag in dem Umfang kündigen, in dem die Produkte und/oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags noch nicht geliefert wurden. Nach einer solchen Kündigung ist Biobest nicht zur Lieferung verpflichtet und der Kunde ist nicht verpflichtet, die nicht gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen anzunehmen oder zu bezahlen, aber der Vertrag bleibt in Bezug auf alle bereits gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen in vollem Umfang in Kraft.